Verbot von Bundesmitteln für Hochschulen, die Abtreibungsdienste auf dem Campus anbieten.
Dieser Gesetzentwurf sieht vor, Hochschulen, die auf dem Campus Abtreibungsdienste oder Abtreibungsmedikamente für Studenten oder Mitarbeiter anbieten, von Bundesmitteln auszuschließen. Die Institutionen müssen wählen, ob sie wesentliche staatliche Mittel verlieren oder diese spezifischen Gesundheitsdienste auf dem Campus einstellen. Für Studenten und Mitarbeiter könnte dies den Zugang zu bestimmten medizinischen Dienstleistungen direkt an der Universität einschränken.
Wichtige Punkte
Hochschulen verlieren Bundesmittel, wenn ihre Campus-Kliniken Abtreibungen oder Abtreibungsmedikamente anbieten.
Um förderfähig zu bleiben, müssen die Institutionen jährlich bestätigen, dass ihre Gesundheitseinrichtungen diese Dienste nicht anbieten.
Die Änderung betrifft direkt die Verfügbarkeit spezifischer Gesundheitsdienste für Studenten und Mitarbeiter auf dem Campus.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_16
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2023-01-23