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Erweiterte Befugnisse zur Abwehr von Drohnenbedrohungen an kritischen Orten.

Das Gesetz erweitert die Befugnisse der Heimatschutz- und Justizministerien, um unbemannte Flugsysteme (Drohnen) zu erkennen, zu verfolgen und zu neutralisieren, die eine Bedrohung für kritische Einrichtungen darstellen. Dies bedeutet, dass die Behörden nun Drohnen stören, beschlagnahmen oder sogar zerstören dürfen, wenn sie eine glaubwürdige Gefahr darstellen. Ein Pilotprogramm ermöglicht es auch ausgewählten lokalen Polizeibehörden, diese Befugnisse unter strenger Aufsicht zu nutzen.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden erhalten die Befugnis, Drohnen, die kritische Einrichtungen bedrohen, aktiv zu stören, zu beschlagnahmen oder zu zerstören.
Ein Pilotprogramm erlaubt ausgewählten staatlichen und lokalen Polizeibehörden, diese Neutralisierungsmaßnahmen unter Bundesaufsicht durchzuführen.
Die Maßnahmen müssen mit der FAA koordiniert werden, um die Sicherheit des nationalen Luftraums zu gewährleisten.
Es gelten strenge Datenschutzbestimmungen für abgefangene Drohnenkommunikation, die in der Regel nicht länger als 180 Tage gespeichert werden darf.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1631
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2023-05-16