Erweiterung der Pensionsansprüche für Bundesvollzugsbeamte
Dieses Gesetz erweitert die Definition des "Strafverfolgungsbeamten" für die staatlichen Pensionssysteme (FERS und CSRS) auf neue Gruppen von Bundesbediensteten, darunter VA-Polizeibeamte, bestimmte IRS-Mitarbeiter für Steuereintreibung und CBP-Spezialisten für beschlagnahmtes Eigentum. Diese Änderung ermöglicht diesen Mitarbeitern den Zugang zu speziellen, oft vorteilhafteren, Pensionsleistungen. Aktuelle Mitarbeiter können ihre bisherige Dienstzeit anrechnen lassen, müssen jedoch die Differenz der Pensionsbeiträge nachzahlen.
Wichtige Punkte
Die Definition des Strafverfolgungsbeamten (LEO) wird für die Bundespensionssysteme auf zusätzliche Positionen ausgeweitet.
Zu den neu abgedeckten Gruppen gehören VA-Polizeibeamte, Postinspektoren, bestimmte IRS-Mitarbeiter zur Eintreibung überfälliger Steuern und CBP-Spezialisten für beschlagnahmtes Eigentum.
Aktuelle Mitarbeiter können sich dafür entscheiden, ihre frühere Dienstzeit als LEO-Dienst anrechnen zu lassen, müssen dafür jedoch die Differenz der Beiträge einzahlen.
Neu eingestufte Beamte sind für drei Jahre von der obligatorischen Altersgrenze für den Ruhestand befreit.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1658
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-05-17