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Elterliche Zustimmung für Geschlechtsidentitätsbestätigung in Schulen erforderlich.

Dieses Gesetz verlangt von Grund- und weiterführenden Schulen, die Bundesmittel erhalten, die ausdrückliche Zustimmung der Eltern einzuholen, bevor sie jegliche Form der Geschlechtsangleichung oder -bestätigung für Schüler unter 18 Jahren erleichtern, deren behauptete Geschlechtsidentität von ihrem biologischen Geschlecht abweicht. Schulen dürfen Namen, Pronomen oder die Nutzung von Einrichtungen nicht ohne Wissen und ausdrückliche Erlaubnis der Eltern ändern. Eltern erhalten das Recht, Schulen zu verklagen, die diese Anforderungen verletzen, und nicht konforme Schulen riskieren den Verlust von Bundesmitteln.
Wichtige Punkte
Schulen müssen die schriftliche Zustimmung der Eltern einholen, bevor sie andere Pronomen oder Namen verwenden oder jegliche Form der „sozialen Transition“ eines minderjährigen Schülers erleichtern.
Schulpersonal darf Eltern keine Informationen über die Geschlechtsidentität eines Schülers vorenthalten oder Schüler dazu ermutigen, Geheimnisse zu bewahren.
Verstöße können zum Verlust der Bundesmittel für die Schule und zu Zivilklagen betroffener Eltern führen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1709
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2023-05-18