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Anforderung an bestimmte Agenturen zur Übernahme von übertragenen Wohnungsbeihilfen.

Das Gesetz verpflichtet Wohnungsämter, die weniger als 95 % ihres Budgets nutzen, Wohnungsbeihilfen (Section 8) zu übernehmen, die von Familien aus anderen Zuständigkeitsbereichen eingebracht werden. Diese Ämter dürfen das ursprüngliche Amt für maximal 12 Monate belasten; danach müssen sie die Unterstützung aus eigenen Mitteln finanzieren. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Übertragbarkeit von Beihilfen im Rahmen des Housing Choice Voucher-Programms zu regeln.
Wichtige Punkte
Wohnungsämter, die weniger als 95 % der verfügbaren Haushaltsmittel nutzen, werden als 'betroffene Wohnungsämter' definiert.
Ein betroffenes Amt muss dem ursprünglichen Amt mitteilen, ob es die Beihilfe sofort übernimmt oder das ursprüngliche Amt für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten belastet.
Nach maximal 12 Monaten ab der ersten Rechnungsstellung darf das aufnehmende Amt das ursprüngliche Amt nicht mehr belasten und muss die Unterstützungszahlungen übernehmen.
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Drucknummer: 118_S_1713
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Startdatum: 2023-05-18