Steuervergünstigungen für Pendler mit Fahrrad und Roller wieder eingeführt und erweitert.
Dieses Gesetz führt die Möglichkeit wieder ein und erweitert sie, dass Arbeitnehmer steuerfreie Leistungen von Arbeitgebern für das Pendeln mit dem Fahrrad oder Roller erhalten können. Dies umfasst die Erstattung von Kosten für Kauf, Miete, Reparatur und Lagerung der Ausrüstung, einschließlich E-Bikes und E-Scooter. Ziel ist es, die Transportkosten für Bürger zu senken, die sich für aktive Pendelmethoden entscheiden.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber können wieder steuerfreie Sachleistungen für qualifiziertes Fahrradpendeln anbieten.
Die Leistung wird auf E-Bikes, E-Scooter und Kosten für Reparatur, Lagerung und Bikesharing ausgeweitet.
Der steuerfreie Höchstbetrag ist auf 30% des monatlichen Limits für öffentliche Verkehrsmittel begrenzt.
Die Änderungen gelten rückwirkend für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1724
Sponsor: Sen. Brown, Sherrod [D-OH]
Startdatum: 2023-05-18