Reform des Hartgesteinbergbaus: Gebühren, Lizenzgebühren und Fonds für Landgewinnung.
Dieses Gesetz reformiert die Hartgestein-Mineralgewinnung auf Bundesland grundlegend, indem es obligatorische Gebühren, Lizenzgebühren (5-8% des Produktionswerts) und strenge neue Umweltauflagen einführt. Eine zentrale Änderung ist die Einrichtung eines zweckgebundenen Fonds, finanziert durch diese Einnahmen, zur Sanierung tausender verlassener Minen, was die finanzielle Belastung der Steuerzahler reduziert und die öffentliche Sicherheit verbessert. Darüber hinaus beendet das Gesetz die Möglichkeit, öffentliche Bergbauflächen direkt zu erwerben (Patente), und verlangt von Bergbauunternehmen eine vollständige finanzielle Absicherung für alle Rekultivierungskosten.
Wichtige Punkte
Ende des kostenlosen Landerwerbs: Die Möglichkeit, Eigentum (Patent) an öffentlichen Bergbauflächen zu erlangen, wird abgeschafft.
Neue Gebühren und Lizenzgebühren: Einführung jährlicher Wartungsgebühren (200 USD) und einer obligatorischen Lizenzgebühr (Royalty) von 5-8% des Bruttoeinkommens aus abgebauten Mineralien.
Minen-Sanierungsfonds: Einrichtung des Hardrock Minerals Reclamation Fund zur Beseitigung von Gefahren durch verlassene Minen.
Anforderung vollständiger Rekultivierung: Betreiber müssen eine vollständige finanzielle Garantie (Bürgschaften/Kautionen) für alle Rekultivierungs- und langfristigen Wasserbehandlungskosten bereitstellen.
Schutz sensibler Gebiete: Überprüfung und potenzielle Entziehung sensibler öffentlicher Flächen (z. B. Wildnisgebiete) von zukünftiger Mineralgewinnung.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1742
Sponsor: Sen. Heinrich, Martin [D-NM]
Startdatum: 2023-05-18