arrow_back Zurück zur App

Bundesweites Verbot von Isolierung und gefährlichen Zwangsmaßnahmen an Schulen.

Das Gesetz verbietet bundesweit die Anwendung von Isolierung (Seclusion), mechanischer und chemischer Fixierung sowie lebensbedrohlicher körperlicher Zwangsmaßnahmen in allen staatlich geförderten Bildungseinrichtungen. Die zulässige körperliche Zwangsmaßnahme wird streng auf Situationen unmittelbarer Gefahr schwerer körperlicher Verletzung beschränkt und erfordert eine sofortige Benachrichtigung der Eltern sowie ein obligatorisches Folgetreffen. Eltern erhalten das Recht, die Einrichtung bei unrechtmäßiger Fixierung zu verklagen.
Wichtige Punkte
Verbot von Isolierung, mechanischer und chemischer Fixierung sowie von Zwangsmaßnahmen, die die Atmung einschränken, in Schulen und Head Start-Programmen.
Körperliche Zwangsmaßnahmen sind nur zulässig bei unmittelbarer Gefahr schwerer Verletzung und müssen von geschultem Personal durchgeführt werden.
Eltern müssen innerhalb von 24 Stunden nach einem Vorfall schriftlich benachrichtigt werden und haben Anspruch auf ein Treffen mit der Schule innerhalb von fünf Schultagen.
Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Fördermittel von Programmen einzubehalten, die gegen die Verbote verstoßen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1750
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2023-05-18