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Bundesweites Verbot von Körperstrafen in Schulen; Förderung positiver Disziplin.

Dieses Gesetz verbietet bundesweit Körperstrafen (einschließlich Schlagen oder der Verwendung von Elektroschockwaffen) an Schülern in allen staatlich geförderten Schulen. Eltern erhalten das Recht, zivilrechtliche Klagen gegen Schulen einzureichen, die gegen dieses Verbot verstoßen. Schulen müssen positive Verhaltensinterventionen (wie restaurative Gerechtigkeit) einführen, um Suspendierungen und Ausschlüsse zu reduzieren und das Schulklima zu verbessern.
Wichtige Punkte
Vollständiges Verbot von Körperstrafen durch Schulpersonal, Sicherheitspersonal oder Polizeibeamte in staatlich geförderten Schulen.
Einführung von Zuschussprogrammen zur Unterstützung von Schulen bei der Umstellung auf positive Disziplinierungsmethoden.
Schulen müssen Eltern innerhalb von 24 Stunden schriftlich über jeden Fall von Anwendung von Körperstrafen informieren.
Eltern und Schüler erhalten das Recht, zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verstößen geltend zu machen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1762
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2023-05-30