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Hochschulakkreditierung: Freie Meinungsäußerung Pflicht, DEI-Politik Verbot.

Das Gesetz ändert die Kriterien für die Anerkennung von Akkreditierungsagenturen für Hochschulen. Es schreibt vor, dass Akkreditierungsstellen den Erfolg einer Hochschule bei der Gewährleistung der freien Meinungsäußerung und der akademischen Freiheit bewerten müssen. Gleichzeitig ist es den Akkreditierungsstellen untersagt, Diversitäts-, Gleichheits- und Inklusionsrichtlinien (DEI) oder die rassische Zusammensetzung von Studenten oder Mitarbeitern bei der Akkreditierung zu berücksichtigen.
Wichtige Punkte
Akkreditierungsagenturen müssen nun prüfen, ob Hochschulen das Recht auf freie Meinungsäußerung und akademische Forschung schützen.
Akkreditierungsstellen dürfen DEI-Richtlinien oder die rassische Zusammensetzung von Studenten und Mitarbeitern bei der Bewertung der Hochschulqualität nicht berücksichtigen.
Religiöse Einrichtungen sind von den neuen Anforderungen an die freie Meinungsäußerung ausgenommen.
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Drucknummer: 118_S_1795
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-06-01