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Bundesweites Verbot von Abtreibungen aufgrund von Down-Syndrom-Diagnose.

Dieses Gesetz führt ein bundesweites Verbot von Abtreibungen ein, wenn bekannt ist, dass die Diagnose des Down-Syndroms beim ungeborenen Kind der (teilweise) ausschlaggebende Grund ist. Ärzte sind verpflichtet, nach einer solchen Diagnose zu fragen und über die gesetzlichen Beschränkungen zu informieren. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden, wobei die schwangere Frau selbst vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt ist.
Wichtige Punkte
Einführung eines bundesweiten Verbots der Durchführung einer Abtreibung, wenn diese auf einer Down-Syndrom-Diagnose beruht.
Ärzte müssen Patientinnen nach einer Down-Syndrom-Diagnose fragen und sie über die Verbote informieren.
Verstöße können mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden; die Frau, an der der Eingriff vorgenommen wird, wird nicht strafrechtlich verfolgt.
Familienmitglieder (Väter, Großeltern) können zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz gegen den Arzt einreichen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_18
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2023-01-23