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Militärpersonalentscheidungen: Ausschließlich basierend auf Leistung und individuellem Verdienst.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle Personalmaßnahmen des Verteidigungsministeriums, einschließlich Beförderungen und Zuweisungen, ausschließlich auf individuellen Verdiensten und nachgewiesener Leistung beruhen müssen. Es verbietet, Militärangehörige oder zivile Mitarbeiter zu zwingen, Überzeugungen zu bejahen, dass eine Rasse oder ein Geschlecht von Natur aus überlegen oder minderwertig sei. Ziel ist es, Chancengleichheit für alle qualifizierten Personen im Militär zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Beförderungen und Zuweisungen im Militär müssen ausschließlich auf individuellen Verdiensten und nachgewiesener Leistung basieren.
Das Verteidigungsministerium darf Militärangehörige nicht dazu zwingen, ideologische Überzeugungen bezüglich rassischer oder geschlechtlicher Überlegenheit anzunehmen.
Die Definition von 'Gleichheit' in Militärprogrammen wird auf Chancengleichheit für alle qualifizierten Personen beschränkt.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1811
Sponsor: Sen. Wicker, Roger F. [R-MS]
Startdatum: 2023-06-06