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Schnellere Zulassung innovativer Tierfutterzusätze zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit.

Das Gesetz schafft einen neuen, vereinfachten Regulierungsweg für Substanzen, die dem Tierfutter zugesetzt werden, um die Verdauung zu verbessern oder schädliche Krankheitserreger im Vieh zu reduzieren. Durch die Einstufung dieser Substanzen als 'Lebensmittelzusatzstoffe' statt als Medikamente wird der Zulassungsprozess beschleunigt. Dies soll Innovationen in der Landwirtschaft fördern und potenziell die Sicherheit der Lebensmittelversorgung erhöhen.
Wichtige Punkte
Regulierungsänderung: 'Zootechnische Tierfuttersubstanzen' (ZAFS) werden nun als Lebensmittelzusatzstoffe und nicht als Tierarzneimittel eingestuft.
Fokus auf Sicherheit: ZAFS dürfen zur Reduzierung von Krankheitserregern (z. B. Salmonellen) in Tieren verwendet werden, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Vereinfachte Zulassung: Die neue Klassifizierung beschleunigt die Markteinführung von Produkten, die die Tiergesundheit und Produktionseffizienz verbessern.
Kennzeichnungspflicht: Die Produkte müssen klar als Futterergänzungsmittel gekennzeichnet sein und dürfen keine Heil- oder Behandlungsaussagen machen.
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Drucknummer: 118_S_1842
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2023-06-07