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Ende des Bundesschutzes für den Grauwolf: Zuständigkeit geht an die Staaten.

Dieses Gesetz schreibt die sofortige Streichung des Grauwolfs von der Liste der bedrohten Arten vor, wodurch der Bundesschutz endet. Die Verwaltung der Wolfspopulation, einschließlich Entscheidungen über die Jagd und Kontrolle, geht an die staatlichen und Stammesregierungen über. Wichtig ist, dass diese spezifische Entscheidung zur Streichung nicht gerichtlich angefochten werden kann.
Wichtige Punkte
Der Grauwolf verliert seinen Status als bedrohte Art, wodurch bundesweite Schutzbeschränkungen aufgehoben werden.
Staatliche und Stammesbehörden erhalten die volle Kontrolle über das Wolfsmanagement, was Landwirtschaft und Jagd betrifft.
Die erneute Veröffentlichung dieser Streichungsregel ist ausdrücklich von der gerichtlichen Überprüfung ausgeschlossen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
A bill to require the Director of the United States Fish and Wildlife Service to reissue a final rule removing the gray wolf from the list of endangered and threatened wildlife under the Endangered Species Act of 1973.
Drucknummer: S 1895
Sponsor: Sen. Johnson, Ron [R-WI]
Startdatum: 2023-06-08