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Steuerbefreiung für CERTS-Zuschüsse an Transportdienste

Dieses Gesetz befreit Zuschüsse, die Transportdienstleister im Rahmen des Coronavirus Economic Relief for Transportation Services (CERTS) Act erhalten haben, von der Bundessteuer. Konkret werden diese Beträge vom Bruttoeinkommen ausgeschlossen, wobei sichergestellt wird, dass Abzüge und steuerliche Merkmale aufgrund dieses Ausschlusses nicht verweigert oder gekürzt werden. Die Änderung gilt für Steuerjahre, die nach Inkrafttreten des CERTS-Gesetzes enden.
Wichtige Punkte
Zuschüsse im Rahmen des CERTS-Gesetzes sind für Bundeszwecke vom Bruttoeinkommen ausgeschlossen.
Aufgrund dieses Einkommensausschlusses werden keine Abzüge verweigert und keine steuerlichen Merkmale gekürzt.
Die Befreiung gilt für Steuerjahre, die nach dem Datum des Inkrafttretens des CERTS-Gesetzes enden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1944
Sponsor: Sen. Blackburn, Marsha [R-TN]
Startdatum: 2023-06-13