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Steuerbefreiung für staatliche Zahlungen zum Katastrophenschutz von Immobilien.

Dieses Gesetz befreit Gelder aus staatlichen Programmen zum Schutz von Eigentum vor Naturkatastrophen wie Waldbränden, Erdbeben oder Stürmen von der Bundeseinkommensteuer. Wenn Sie einen Zuschuss zur Verstärkung Ihres Hauses erhalten, müssen Sie diese Mittel nicht versteuern. Diese Änderungen gelten rückwirkend für Steuerjahre ab dem 31. Dezember 2020, was die Geltendmachung von Rückerstattungen ermöglicht.
Wichtige Punkte
Zahlungen für Verbesserungen des Eigentums, die ausschließlich der Schadensminderung durch Wind, Erdbeben oder Waldbrände dienen, sind nun steuerfrei.
Die Befreiung gilt für Mittel, die von staatlichen oder lokalen Katastrophenschutzprogrammen bereitgestellt werden.
Bürger können rückwirkend für 2021 und Folgejahre geänderte Steuererklärungen einreichen, um diese Steuerbefreiung geltend zu machen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1953
Sponsor: Sen. Feinstein, Dianne [D-CA]
Startdatum: 2023-06-13