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Dauerhaftes Verbot der Finanzierung von Abtreibungen und Sterilisationen in der Auslandshilfe.

Dieses Gesetz macht Einschränkungen bei der Verwendung von US-Steuergeldern für Auslandshilfe und das Friedenskorps dauerhaft. Es stellt sicher, dass diese Mittel nicht für Abtreibungen, unfreiwillige Sterilisationen oder damit verbundene Lobbyarbeit im Ausland verwendet werden dürfen. Diese Änderung wandelt bestehende temporäre Haushaltsbeschränkungen in dauerhaftes Recht um, unabhängig von jährlichen Haushaltsverhandlungen.
Wichtige Punkte
Dauerhaftes Verbot der Verwendung von Mitteln der Auslandshilfe zur Bezahlung von Abtreibungen oder unfreiwilligen Sterilisationen zur Familienplanung.
Verbietet die Finanzierung von Lobbyarbeit oder biomedizinischer Forschung im Zusammenhang mit Abtreibung durch Auslandshilfegelder.
Führt ein dauerhaftes Verbot ein, das die Verwendung von Mitteln des Friedenskorps zur Bezahlung von Abtreibungen untersagt.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_197
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2023-01-31