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Mehr Transparenz bei privaten Gefängnissen für Bundesgefangene.

Dieses Gesetz verpflichtet private und staatliche Einrichtungen, die Bundesgefangene festhalten, dieselben Betriebsinformationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen wie Bundesgefängnisse. Dies erhöht die Transparenz erheblich und ermöglicht es den Bürgern, die Bedingungen und die Verwaltung dieser vertraglich gebundenen Hafteinrichtungen besser zu prüfen. Die Aufzeichnungen unterliegen nun dem Informationsfreiheitsgesetz (FOIA).
Wichtige Punkte
Private und vertragliche Hafteinrichtungen müssen nun dieselben Informationen veröffentlichen wie Bundesgefängnisse.
Aufzeichnungen dieser Einrichtungen gelten als 'Behördenunterlagen' und unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz (FOIA).
Die Einhaltung dieser Offenlegungspflichten muss ein wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit Bundesbehörden sein.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1983
Sponsor: Sen. Cardin, Benjamin L. [D-MD]
Startdatum: 2023-06-14