Elterliche Zustimmung bei Geschlechtsidentitätsänderungen in Schulen erforderlich.
Dieses Gesetz schreibt vor, dass Grund- und Mittelschulen, die Bundesmittel erhalten, die Zustimmung der Eltern einholen müssen, bevor sie die Geschlechtsmerkmale, Pronomen oder den bevorzugten Namen eines minderjährigen Kindes in Schulunterlagen ändern. Es verlangt auch die elterliche Erlaubnis, bevor ein Kind geschlechtsspezifische Einrichtungen wie Umkleideräume oder Toiletten wechseln darf. Ziel ist es, die elterlichen Rechte bei wichtigen Entscheidungen über die Identität und Betreuung ihrer Kinder in Bildungseinrichtungen zu stärken.
Wichtige Punkte
Schulen müssen die schriftliche Zustimmung der Eltern einholen, bevor sie Pronomen, bevorzugte Namen oder Geschlechtsmerkmale eines Kindes in Formularen ändern.
Die Zustimmung der Eltern ist erforderlich, damit ein Kind geschlechtsspezifische Einrichtungen wie Umkleideräume und Toiletten in der Schule nutzen kann.
Die Einhaltung dieser Regeln ist eine Bedingung für den Erhalt von Bundesmitteln durch die Schulen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_200
Sponsor: Sen. Scott, Tim [R-SC]
Startdatum: 2023-02-01