Neue Zollregeln: Ende der Zollfreiheit für Importe aus bestimmten Ländern.
Dieses Gesetz schränkt die zollfreie Einfuhr (De-minimis-Ausnahme) für Waren mit geringem Wert (unter 800 USD) ein, die aus Ländern stammen oder versandt werden, die als Nichtmarktwirtschaften gelten und auf der Prioritätsbeobachtungsliste stehen. Diese Änderung bedeutet, dass bestimmte preiswerte Produkte, die online international gekauft werden, nun zollpflichtig sein können, was möglicherweise die Endkosten für Verbraucher erhöht. Es werden auch strengere Dokumentationsanforderungen und erhebliche Geldstrafen für Importeure eingeführt.
Wichtige Punkte
Die Zollfreigrenze von 800 USD wird für Waren aus bestimmten Ländern (Nichtmarktwirtschaften/Prioritätsbeobachtungsliste) aufgehoben, was die Kosten für Verbraucher beim Online-Kauf erhöhen kann.
Neue obligatorische Dokumentationsanforderungen werden für alle Sendungen eingeführt, die die De-minimis-Ausnahme in Anspruch nehmen wollen, einschließlich Angaben zu Herkunft und Wert.
Zivilstrafen ab 5.000 USD werden für die Nichteinhaltung der neuen Zollvorschriften zur Dokumentation verhängt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2004
Sponsor: Sen. Brown, Sherrod [D-OH]
Startdatum: 2023-06-15