Anerkennung und Leistungen für Veteraninnen der Kulturellen Unterstützungsteams (CST)
Dieses Gesetz stellt sicher, dass Frauen, die zwischen 2010 und 2021 in den Kulturellen Unterstützungsteams (CST) gedient haben, volle Anerkennung für ihren Dienst in Militärakten und bei der Rentenberechnung erhalten. Entscheidend ist, dass diese Veteraninnen leichteren Zugang zu VA-Leistungen für dienstbedingte Verletzungen und Krankheiten erhalten, da ihre Einsätze als 'Beteiligung am Kampf mit dem Feind' behandelt werden. Personen, denen Leistungen zuvor verweigert wurden, haben drei Jahre Zeit, einen neuen Antrag zu stellen, wobei das Inkrafttreten der Leistung rückwirkend auf das Datum des ursprünglichen Antrags festgelegt werden kann.
Wichtige Punkte
Dienstanerkennung: Der Dienst in den Kulturellen Unterstützungsteams (CST) muss offiziell in die militärischen Dienstakten aufgenommen und bei der Berechnung der militärischen Ruhestandsbezüge berücksichtigt werden.
Leichterer Zugang zu VA-Leistungen: Ansprüche auf dienstbedingte Invalidität oder Tod, die aus dem CST-Dienst resultieren, werden so behandelt, als wären sie durch 'Beteiligung am Kampf' entstanden, was die Erlangung von Entschädigungen durch das Department of Veterans Affairs (VA) vereinfacht.
Neubewertung abgelehnter Anträge: Veteraninnen, denen VA-Leistungen für CST-bedingte Verletzungen zuvor verweigert wurden, haben drei Jahre Zeit, einen ergänzenden Antrag zu stellen, mit der Möglichkeit, das Datum des Inkrafttretens der Leistung auf das Datum des ursprünglichen Antrags zurückzudatieren.
Informationspflicht: Das VA muss aktiv Aufklärungsarbeit leisten, um CST-Veteraninnen und ihre Hinterbliebenen über die Möglichkeit der Einreichung neuer oder ergänzender Leistungsanträge zu informieren.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2014
Sponsor: Sen. Rosen, Jacky [D-NV]
Startdatum: 2023-06-15