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Krebsmedikamenten-Paritätsgesetz: Gleiche Kosten für orale und IV-Krebsbehandlungen.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass Gruppenkrankenversicherungen die Kostenbeteiligung für verschriebene orale Krebsmedikamente nicht ungünstiger behandeln dürfen als für Krebsmedikamente, die intravenös oder per Injektion von einem Gesundheitsdienstleister verabreicht werden. Dies soll finanzielle Hürden abbauen und sicherstellen, dass Patienten, die orale Therapien zu Hause einnehmen, nicht mit höheren Zuzahlungen konfrontiert werden. Die Regelung tritt für Planjahre ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Wichtige Punkte
Die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt, Zuzahlung) für orale Krebsmedikamente muss mindestens so günstig sein wie für vom Arzt verabreichte Krebsmedikamente.
Die Änderung gilt für Gruppenkrankenversicherungen ab dem 1. Januar 2024.
Versicherungen dürfen die Gesamtkosten für Krebsmedikamente nicht erhöhen oder Leistungen neu klassifizieren, um die Paritätsanforderung zu umgehen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2039
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2023-06-15