Reform der Beförderungen im Auswärtigen Dienst: Fokus auf Leistung statt DEI.
Dieses Gesetz ändert die Art und Weise, wie Beamte des Auswärtigen Dienstes (Diplomaten) bewertet und befördert werden, indem die Berücksichtigung ihres Engagements für Vielfalt, Gleichheit und Inklusion (DEI/A) entfällt. Die Bewertung muss sich stattdessen ausschließlich auf Leistungsprinzipien stützen. Darüber hinaus muss der Beförderungsprozess zwingend eine Überprüfung der Leistungsverbesserungspläne (PIPs) der letzten fünf Jahre umfassen, um die Rechenschaftspflicht für die tatsächliche Arbeitsleistung zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Kriterien für Vielfalt, Gleichheit und Inklusion (DEI/A) dürfen bei der Bewertung und Beförderung von Diplomaten nicht mehr berücksichtigt werden; die Bewertung erfolgt rein leistungsorientiert.
Die obligatorische Überprüfung von Plänen zur Leistungsverbesserung (PIPs) aus den letzten fünf Jahren wird in den Beförderungsprozess aufgenommen.
Die Zusammensetzung der Auswahlgremien wird geändert, indem die Anforderung eines öffentlichen Mitglieds entfällt und der Vorsitzende derselben Laufbahn wie der zu bewertende Beamte angehören muss.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2064
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-06-21