Schutz von Journalistenquellen: Bundesgrenzen für erzwungene Informationsweitergabe.
Dieses Gesetz legt bundesweite Grenzen fest, die es Regierungsstellen und Gerichten erschweren, Journalisten zur Offenlegung ihrer Quellen oder Arbeitsmaterialien zu zwingen. Ziel ist es, den freien Informationsfluss für die Öffentlichkeit zu gewährleisten und den investigativen Journalismus zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen können nur in sehr engen Ausnahmefällen, wie der Verhinderung von Terrorismus oder unmittelbarer Lebensgefahr, aufgehoben werden.
Wichtige Punkte
Journalisten erhalten das Recht, ihre Quellen und Arbeitsergebnisse vor der Offenlegung gegenüber Bundesbehörden zu schützen.
Technologie- und Telekommunikationsanbieter dürfen Daten von Journalisten (auch aus persönlichen Konten) nur mit Gerichtsbeschluss und nur bei unmittelbarer Gewaltandrohung herausgeben.
In den meisten Fällen muss der Journalist über den Versuch, seine Daten zu erhalten, informiert werden und die Möglichkeit haben, vor Gericht gehört zu werden.
Der Schutz gilt nicht für Journalisten, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, ein ausländischer Agent zu sein oder terroristische Aktivitäten zu unterstützen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2074
Sponsor: Sen. Wyden, Ron [D-OR]
Startdatum: 2023-06-21