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Obligatorische Kennzeichnung von Allergenen und Gluten in Humanarzneimitteln.

Das Gesetz schreibt vor, dass Etiketten aller für den menschlichen Gebrauch bestimmten Arzneimittel klar auf das Vorhandensein wichtiger Lebensmittelallergene oder Inhaltsstoffe aus glutenhaltigem Getreide (wie Weizen, Gerste, Roggen) hinweisen müssen. Diese Änderung ist entscheidend für die Sicherheit von Personen mit Nahrungsmittelallergien und Zöliakie, da sie es ihnen ermöglicht, reaktionsauslösende Inhaltsstoffe bewusst zu meiden. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften treten spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
Wichtige Punkte
Alle Humanarzneimittel müssen auf dem Etikett deutlich angeben, ob sie Hauptnahrungsmittelallergene (oder deren Derivate) enthalten.
Auch Inhaltsstoffe, die aus glutenhaltigem Getreide stammen (z. B. Weizen, Gerste, Roggen), müssen gekennzeichnet werden.
Die Änderung zielt darauf ab, die Verbrauchersicherheit zu erhöhen und die versehentliche Einnahme von Allergenen in Arzneimitteln zu verhindern.
Hersteller haben maximal zwei Jahre Zeit, um die Arzneimitteletiketten an die neuen Anforderungen anzupassen.
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ADINA Act
Drucknummer: S 2079
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2023-06-21