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Bundesgebäude: Abtreibungsgesetze dürfen Standortwahl nicht beeinflussen.

Dieses Gesetz verbietet der Bundesbehörde für öffentliche Gebäude (GSA), lokale Abtreibungsgesetze oder -dienste bei Entscheidungen über den Kauf, Bau oder die Anmietung öffentlicher Gebäude zu berücksichtigen. Dies stellt sicher, dass der Standort von Bundesämtern und Einrichtungen ausschließlich auf administrativen Notwendigkeiten basiert und nicht auf der Sozialpolitik eines bestimmten Bundesstaates oder einer Region. Für Bürger bedeutet dies, dass die Verfügbarkeit von Bundesdiensten nicht an lokale Streitigkeiten über reproduktive Rechte gebunden ist.
Wichtige Punkte
Der General Services Administrator (GSA) darf die Legalität oder Verfügbarkeit von Abtreibungen beim Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden nicht berücksichtigen.
Dieses Verbot gilt auch für Entscheidungen über den Bau neuer Bundeseinrichtungen und den Abschluss von Mietverträgen.
Standortentscheidungen für öffentliche Gebäude müssen sozialpolitisch neutral bleiben, um die Kriterien für das Bundesimmobilienmanagement zu standardisieren.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2089
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2023-06-21