Steuergutschrift für ungeborene Kinder und schwangere Mütter.
Dieser Gesetzentwurf erweitert die bestehende Kindersteuergutschrift (Child Tax Credit) auf ungeborene Kinder, sodass berechtigte Eltern die Gutschrift bereits im Steuerjahr vor der Geburt beantragen können. Dies bietet werdenden Familien eine frühere finanzielle Unterstützung. Es wird auch ein Verfahren eingeführt, damit Eltern die Gutschrift im Falle einer Fehlgeburt oder Totgeburt beantragen können, wofür eine spezielle Bescheinigung erforderlich ist.
Wichtige Punkte
Die Kindersteuergutschrift kann nun für ein ungeborenes Kind im Jahr vor der Geburt beantragt werden, was schwangeren Müttern und Familien eine frühere finanzielle Entlastung verschafft.
Im Falle einer Fehlgeburt oder Totgeburt können Eltern die Gutschrift unter Verwendung einer eindeutigen Identifikationsnummer aus einer neuen bundesstaatlichen Bescheinigung beantragen.
Wird die Gutschrift nicht vor der Geburt beantragt, kann der Steuerpflichtige die Gutschrift für das vorangegangene Jahr und das Geburtsjahr im Jahr der Lebendgeburt geltend machen (potenziell eine doppelte Gutschrift).
Das Gesetz führt ein neues Verfahren zur Ausstellung dieser Bescheinigungen ein, das eine Bestätigung erfordert, dass der Tod unfreiwillig und nicht die Folge einer Abtreibung war.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2092
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2023-06-21