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Erweiterung des Brandschutzes: Mehr Gemeinden gelten als gefährdet.

Dieses Gesetz ändert die Definition einer „gefährdeten Gemeinschaft“ im Rahmen des Gesetzes zur Wiederherstellung gesunder Wälder. Es beseitigt die Anforderung, dass eine Gemeinschaft „innerhalb oder angrenzend an Bundesland“ liegen muss. Dadurch können mehr Gemeinden, die von Waldbränden bedroht sind, Zugang zu Bundeshilfen und Präventionsprogrammen erhalten, was die Sicherheit der Bürger erhöht.
Wichtige Punkte
Die Definition der „gefährdeten Gemeinschaft“ wird erweitert, um Gebiete einzubeziehen, die nicht direkt an Bundesland angrenzen.
Mehr Gemeinden erhalten potenziellen Zugang zu Bundesmitteln und Programmen zur Verhütung und Minderung von Waldbränden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_21
Sponsor: Sen. Feinstein, Dianne [D-CA]
Startdatum: 2023-01-23