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Ernteversicherung: Trennung von Einheiten für Brach- und Dauerkultursysteme.

Dieses Gesetz ändert das Bundesgesetz über die Ernteversicherung, um Landwirten mehr Flexibilität im Risikomanagement zu geben. Ab 2024 können Landwirte kontinuierlich bewirtschaftetes Land und Brachland als separate Einheiten versichern. Diese Änderung ermöglicht eine präzisere Anpassung der Versicherungspolicen an unterschiedliche landwirtschaftliche Praktiken, was sich auf die Versicherungsbedingungen auswirken kann.
Wichtige Punkte
Ab dem Erntejahr 2024 können Landwirte Brachflächen und kontinuierlich bewirtschaftete Flächen als separate Unternehmenseinheiten versichern.
Diese Änderung ermöglicht ein präziseres Risikomanagement und eine bessere Anpassung der Versicherungspolicen an spezifische Anbausysteme.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2104
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2023-06-22