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Vermietung ungenutzter Bundesimmobilien zur Finanzierung von Reparaturen und Schuldenabbau.

Dieses Gesetz schafft ein Pilotprogramm, das es Bundesbehörden ermöglicht, ungenutzte Gebäude und Grundstücke zu vermieten. Die Hälfte der Mieteinnahmen wird für die Instandhaltung und Modernisierung anderer Bundesimmobilien verwendet, während die andere Hälfte zur Reduzierung der Staatsverschuldung dient. Dies soll eine effizientere Nutzung öffentlicher Vermögenswerte gewährleisten und potenziell die Belastung der Steuerzahler verringern.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden können ungenutzte Immobilien vermieten, um Mittel für die Instandhaltung und Modernisierung ihrer verbleibenden Vermögenswerte zu generieren.
50 % der Mieteinnahmen werden direkt für Reparaturen an Behördengebäuden verwendet, die restlichen 50 % fließen in die Reduzierung der Staatsverschuldung.
Im Rahmen dieses Pilotprogramms muss die Immobilie nicht zuerst für Obdachlosenhilfe angeboten werden (Ausnahme vom McKinney-Vento Act).
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_211
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2023-02-01