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Verbot von ESG-Investitionen im Altersvorsorgeplan TSP für Bundesbedienstete.

Dieses Gesetz verbietet dem Altersvorsorgeplan für Bundesbedienstete (TSP), Investmentfonds anzubieten, die Anlageentscheidungen primär auf der Grundlage von Umwelt-, Sozial- oder Governance-Kriterien (ESG) treffen, es sei denn, diese Kriterien maximieren die monetären Erträge. Dies schränkt die Anlagemöglichkeiten für Bundesbedienstete und Militärpersonal ein. Teilnehmer, die derzeit solche verbotenen Fonds halten, müssen innerhalb von 90 Tagen aktiv neue Anlagen auswählen, andernfalls wird ihr Geld automatisch in den risikoarmen Government Securities Investment Fund (G Fund) verschoben.
Wichtige Punkte
Einschränkung der Anlageauswahl: Fonds, die ESG-Kriterien (Umwelt, Vielfalt, politische Zugehörigkeit) verwenden, werden aus dem TSP-Investmentfondsfenster entfernt.
Handlungsbedarf für Anleger: Teilnehmer, die verbotene Fonds halten, müssen innerhalb von 90 Tagen eine neue Anlage wählen, um eine automatische Übertragung ihrer Ersparnisse in den G Fund zu verhindern.
Neue Klagerechte: TSP-Teilnehmer erhalten das Recht, den TSP-Vorstand zu verklagen, falls dieser Fonds anbietet, die gegen die neuen ESG-Verbote verstoßen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2147
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2023-06-22