Bundesgesetz klärt Arbeitnehmerklassifizierung: neue Regeln für Angestellte und Auftragnehmer.
Das Gesetz führt klare, bundesweite Kriterien ein, um festzulegen, ob Sie als Arbeitnehmer (mit Anspruch auf Leistungen und Schutz) oder als unabhängiger Auftragnehmer (Selbstständiger) eingestuft werden. Für Personen, die keine obligatorischen Kriterien erfüllen, erlaubt das Gesetz die Wahl des Status. Diese Änderungen wirken sich direkt auf Ihre Arbeitsrechte, Steuerpflichten und den Zugang zu Sozialleistungen aus, indem sie Definitionen in wichtigen Bundesgesetzen, wie Arbeitsrecht und Steuerrecht, vereinheitlichen.
Wichtige Punkte
Einführung einer zweigeteilten Klassifizierung: obligatorischer Arbeitnehmer oder obligatorischer unabhängiger Auftragnehmer, basierend auf neuen, detaillierten Definitionen.
Der obligatorische Arbeitnehmerstatus gilt bei einer 'wesentlichen wirtschaftlichen Beziehung' zum Arbeitgeber (z. B. Vollzeitarbeit, Vergütung hauptsächlich basierend auf der Arbeitszeit).
Personen, die die obligatorischen Kriterien nicht erfüllen, können ihren Status (Arbeitnehmer oder Auftragnehmer) selbst wählen, vorausgesetzt, es liegt eine schriftliche, gegengezeichnete Vereinbarung vor.
Das Gesetz vereinheitlicht die Definitionen von 'Arbeitnehmer' und 'Arbeitgeber' in wichtigen Bundesgesetzen, einschließlich des Fair Labor Standards Act (FLSA) und des Steuerrechts.
Es werden Geldstrafen für vorsätzliche oder leichtfertige Falschklassifizierung eines Arbeitnehmers als unabhängiger Auftragnehmer eingeführt (15% der gezahlten Vergütung).
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2159
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2023-06-22