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Gesetz zur Modernisierung städtischer Kanäle: Finanzierung kritischer Infrastruktur.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Kanäle in der Nähe von Stadtgebieten durch die Genehmigung außerordentlicher Betriebs- und Wartungsarbeiten zu modernisieren. Es führt die Definition eines „bedenklichen städtischen Kanals“ ein, dessen Ausfall mehr als 100 Personen gefährden könnte. Das Gesetz regelt die Kostenteilung zwischen Bund, Ländern und Betreibern und legt eine Obergrenze für die Bundesfinanzierung fest.
Wichtige Punkte
Einführung der Definition „bedenklicher städtischer Kanal“ – Infrastruktur, deren Versagen eine geschätzte Bevölkerung von mehr als 100 Personen gefährdet.
Festlegung eines Finanzierungsmechanismus für außerordentliche Arbeiten: 25 % der Kosten trägt die Bundesregierung (nicht rückzahlbar), 10 % die Landes-/Kommunalverwaltung, der Rest ist ein rückzahlbarer Vorschuss für den Kanalbetreiber.
Festlegung einer Obergrenze von 300 Millionen US-Dollar für die Bundeskosten der außerordentlichen Betriebs- und Wartungsarbeiten an diesen Kanälen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2160
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2023-06-22