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Steuererstattungsgleichheit: Verlängerung der Frist für gleichgeschlechtliche Paare.

Dieses Gesetz erlaubt rechtmäßig verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren, geänderte gemeinsame Steuererklärungen für Steuerjahre vor September 2013 einzureichen, auch wenn die reguläre Frist abgelaufen ist. Diese Änderung beseitigt historische Einschränkungen des Anmeldestatus und ermöglicht es diesen Paaren, Steuererstattungen oder Gutschriften zu beantragen, die ihnen zuvor verwehrt blieben. Die Fristverlängerung gilt ausschließlich für Änderungen, die sich aus der Änderung des Ehestands ergeben.
Wichtige Punkte
Ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren die rückwirkende Einreichung gemeinsamer Steuererklärungen für Jahre vor September 2013.
Verlängert die übliche Verjährungsfrist, um potenzielle Steuerrückerstattungen aus diesen vergangenen Jahren geltend zu machen.
Die Möglichkeit zur Korrektur ist streng auf Änderungen des steuerlichen Ehestands beschränkt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2171
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2023-06-22