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Steuerbefreiung für Darlehensrückzahlungen von Zahnmedizinfakultäten.

Dieses Gesetz ändert die Steuerbestimmungen, sodass staatliche finanzielle Unterstützung zur Rückzahlung von Studiendarlehen für Dozenten an Zahnmedizinischen Fakultäten nicht mehr als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Fakultätsmitglieder, die diese spezifische Darlehensrückzahlungshilfe erhalten, müssen den Betrag nicht mehr versteuern. Ziel ist es, mehr Zahnärzte zu ermutigen, eine Lehrtätigkeit aufzunehmen und in zahnmedizinischen Kliniken zu arbeiten.
Wichtige Punkte
Staatliche Hilfe zur Rückzahlung von Studiendarlehen für Zahnmedizinfakultäten wird von der Einkommensteuer befreit.
Die Steuervergünstigung gilt nur für Rückzahlungen im Rahmen des Programms zur Entwicklung und Darlehensrückzahlung für Zahnmedizinfakultäten.
Der finanzielle Vorteil soll Dozenten dazu anregen, in zahnmedizinischen Schulen und angeschlossenen Kliniken zu lehren und zu praktizieren.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2172
Sponsor: Sen. Cardin, Benjamin L. [D-MD]
Startdatum: 2023-06-22