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Markenlizenzen: Klare Trennung der Arbeitgeberrolle im Franchising.

Dieses Gesetz stellt klar, dass Markeninhaber (Franchisegeber) nicht automatisch als Arbeitgeber der Mitarbeiter von Lizenznehmern (Franchisenehmern) gelten. Dies betrifft Bundesgesetze zu Löhnen und Arbeitsrechten. Ziel ist es, Franchisegebern zu ermöglichen, Qualitätsstandards der Marke durchzusetzen, ohne für die Personalentscheidungen des lokalen Franchisenehmers haftbar gemacht zu werden.
Wichtige Punkte
Markeninhaber können Qualitätsschulungen und Standards vorschreiben, um den Ruf zu schützen, ohne als „gemeinsamer Arbeitgeber“ der Mitarbeiter des Franchisenehmers eingestuft zu werden.
Die Änderung erschwert es Mitarbeitern lokaler Franchises, Lohn- oder Arbeitsstreitigkeiten gegen den Hauptmarkeninhaber zu führen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2173
Sponsor: Sen. King, Angus S., Jr. [I-ME]
Startdatum: 2023-06-22