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Bundesbedienstete dürfen ausländische Fluglinien für Haustiertransporte nutzen.

Das Gesetz erlaubt Bundesbediensteten, staatliche Mittel für internationale Flugreisen für sich, ihre Angehörigen und bis zu drei Haustiere (Hunde oder Katzen) mit ausländischen Fluggesellschaften zu verwenden. Diese Ausnahme gilt nur, wenn keine US-Fluggesellschaft bereit und in der Lage ist, diesen Transport zusammen mit den Tieren durchzuführen. Ziel ist es, Regierungsmitarbeitern, die dienstlich ins Ausland versetzt werden, die Mitnahme ihrer Haustiere zu erleichtern.
Wichtige Punkte
Ermöglicht Bundesbediensteten, Ausgaben für internationale Flüge mit ausländischen Fluggesellschaften zu bezahlen, wenn sie bis zu drei Haustiere mitführen und keine US-Fluggesellschaft verfügbar ist.
Betrifft internationale Dienstreisen und erleichtert die dienstliche Versetzung von Regierungspersonal, einschließlich Militärangehörigen und Peace Corps-Freiwilligen, mit ihren Tieren.
Die Erstattung ist auf die Kosten einer US-Fluggesellschaft begrenzt; der Bedienstete muss die Differenz tragen, falls der ausländische Flug teurer ist.
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Zusätzliche Informationen
Fly PETS Act
Drucknummer: S 2193
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-06-22