Einfacherer Zugang zu FMLA-Urlaub für Schulpersonal und Hilfskräfte
Dieses Gesetz erleichtert es Fachkräften im Bildungsbereich, wie Hausmeistern, Verwaltungspersonal und Kantinenmitarbeitern, sich für den bundesweiten Familien- und Krankenurlaub (FMLA) zu qualifizieren. Die Änderung ermöglicht es Mitarbeitern, die oft Teilzeit oder saisonal arbeiten, die Mindestanforderung an die geleisteten Arbeitsstunden zu erfüllen. Dies gewährleistet ihr Recht auf einen geschützten Urlaub bei schwerer Krankheit oder zur Pflege von Familienangehörigen und bietet Tausenden von Mitarbeitern öffentlicher Schulen mehr Arbeitsplatzsicherheit.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Anspruchsberechtigung für den FMLA-Urlaub auf eine breite Palette von Unterstützungspersonal an öffentlichen Schulen und Hochschulen.
Die Mindestanforderung an die Arbeitsstunden gilt als erfüllt, wenn der Mitarbeiter im vorangegangenen Schuljahr mindestens 60% der erwarteten Stunden gearbeitet hat.
Die Regelung betrifft unter anderem Para-Pädagogen, Sekretäre, Hausmeister, Transportpersonal und Mitarbeiter des Gesundheitswesens in Bildungseinrichtungen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_226
Sponsor: Sen. Duckworth, Tammy [D-IL]
Startdatum: 2023-02-02