Mehr Transparenz beim Kauf identifizierbarer persönlicher Daten durch die Regierung.
Das Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, offenzulegen, welche personenbezogenen Daten sie von externen Anbietern (Datenbrokern) kaufen. Bürger erhalten Einblick, ob die Regierung sensible Informationen wie Standortverlauf, Finanzen oder Gesundheitsdaten erwirbt und zu welchem Zweck. Dies soll die Aufsicht über die Datenerfassungspraktiken der Regierung verbessern und die Privatsphäre schützen.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen jährliche Berichte über den Kauf von Daten, die Einzelpersonen identifizieren können, erstellen und veröffentlichen.
Die Berichte müssen den Kaufzweck, die Identität des Verkäufers und eine detaillierte Liste der erworbenen sensiblen Informationen (z. B. biometrische Daten, Browserverlauf, Standort, Finanzen) enthalten.
Diese Informationen müssen in einem offenen, maschinenlesbaren Format öffentlich zugänglich gemacht werden, um den Bürgern die Kontrolle über die Datenerfassung der Regierung zu ermöglichen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2292
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2023-07-13