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Marineakademie-Mitarbeiter dürfen externe Bundesmittel für Forschung erhalten.

Dieses Gesetz erlaubt Mitarbeitern der US-Marineakademie, die sich aufgrund des 10-monatigen akademischen Zeitplans in obligatorischem unbezahltem Urlaub befinden, Gehalt und Leistungen aus externen Bundesforschungszuschüssen zu beziehen. Diese Änderung beseitigt eine Hürde und ermöglicht es Forschern, ihre Arbeit in den Sommermonaten mit Mitteln von Agenturen wie der NASA oder der National Science Foundation fortzusetzen. Die Öffentlichkeit profitiert indirekt von der kontinuierlichen Forschungsleistung.
Wichtige Punkte
Mitarbeiter der Marineakademie im unbezahlten Zwangsurlaub können nun Gehalt und Leistungen aus externen Bundesmitteln (z. B. NIH, NASA) erhalten.
Dies gilt nur für Mitarbeiter mit dem regulären 10-monatigen Zahlungsplan, um die Kontinuität der Forschung zu gewährleisten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2328
Sponsor: Sen. Cardin, Benjamin L. [D-MD]
Startdatum: 2023-07-13