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Volle Finanzierung der Wiederherstellung nach Waldbränden durch Regierungsaktivitäten.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Opfer von Waldbränden, die durch Bewirtschaftungsmaßnahmen des Landwirtschaftsministeriums auf nationalen Waldflächen verursacht wurden, 100 % der Kosten für die Sanierung erhalten. Dies bedeutet, dass Bundesstaaten, Kommunen und Einzelpersonen keine Eigenmittel (Kostenbeteiligung) für autorisierte Wiederherstellungsprogramme bereitstellen müssen. Ziel ist es, die Betroffenen von zusätzlichen finanziellen Belastungen zu befreien, wenn das Feuer auf staatliche Aktivitäten zurückzuführen ist.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung übernimmt 100 % der Wiederherstellungskosten, wenn der Waldbrand durch Bewirtschaftungsmaßnahmen des Landwirtschaftsministeriums auf Bundesland verursacht wurde.
Verzicht auf die Anforderung von Eigenmitteln (Cost-Share) für Bundesstaaten, Kommunen und Einzelpersonen, die föderale Brandbekämpfungsprogramme nutzen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2353
Sponsor: Sen. Lujan, Ben Ray [D-NM]
Startdatum: 2023-07-18