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Energiesparen in Behörden: DOE und EPA Thermostate auf 78°F.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass die Klimaanlagen in den Hauptsitzen des Energieministeriums (DOE) und der Umweltschutzbehörde (EPA) auf mindestens 78 Grad Fahrenheit (etwa 25,5 °C) eingestellt werden müssen. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu fördern und den Stromverbrauch in Bundesbehörden zu senken, was zu Einsparungen öffentlicher Gelder führen soll. Die Behörden müssen dem Kongress auch über ihre bisherigen Temperatureinstellungen Bericht erstatten.
Wichtige Punkte
Vorgeschriebene Mindestthermostateinstellung von 78°F (ca. 25,5°C) für Klimaanlagen in den Hauptsitzen von DOE und EPA.
Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Vorbildfunktion der Bundesbehörden in Sachen Effizienz.
Berichtspflicht an den Kongress über die historischen Temperatureinstellungen in diesen Gebäuden seit Januar 2021.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2373
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2023-07-19