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Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Sozialversicherungs-Identitätsdiebstahl.

Dieses Gesetz verpflichtet die Sozialversicherungsverwaltung (SSA), eine zentrale Anlaufstelle für Personen einzurichten, deren Sozialversicherungsnummer missbraucht oder gestohlen wurde. Betroffene Bürger erhalten einen einzigen, speziell geschulten Ansprechpartner oder ein Team, das ihren Fall von Anfang bis Ende verfolgt und löst. Ziel ist es, die Fallbearbeitung zu beschleunigen und die Belastung der Opfer von Identitätsdiebstahl zu verringern.
Wichtige Punkte
Die SSA muss einen „einzigen Ansprechpartner“ (ein spezialisiertes Team) für Opfer von Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit der Sozialversicherung einrichten.
Dieser Kontakt ist dafür verantwortlich, den Fall bis zur Lösung zu verfolgen und die Koordination mit allen SSA-Einheiten sicherzustellen.
Die Regelung tritt 180 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft und verbessert den Service für Betroffene.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2392
Sponsor: Sen. Sinema, Kyrsten [I-AZ]
Startdatum: 2023-07-19