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Jährliche Verhütungsmittelversorgung ohne Zuzahlung durch Krankenversicherungen.

Dieses Gesetz verpflichtet Krankenversicherungen (Gruppen- und Einzelpläne), Versicherten die einmalige Beschaffung eines 365-Tage-Vorrats an Verhütungsmitteln zu ermöglichen. Ziel ist es, den Zugang zu verbessern und die Notwendigkeit häufiger Apothekenbesuche zu reduzieren. Wichtig ist, dass für diesen Jahresvorrat keine Zuzahlungen oder Kostenbeteiligungen erhoben werden dürfen, was die Kosten für Bürger eliminiert.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen müssen auf Wunsch des Versicherten einen 365-Tage-Vorrat an Verhütungsmitteln in einer einzigen Füllung abdecken.
Versicherte zahlen keine Kosten (keine Zuzahlungen oder Selbstbehalte) für die jährliche Versorgung mit Verhütungsmitteln.
Die Vorschriften gelten für Planjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2427
Sponsor: Sen. Fetterman, John [D-PA]
Startdatum: 2023-07-20