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Jährliche Verhütungsmittelversorgung ohne Zuzahlung durch Krankenversicherungen.

Dieses Gesetz verpflichtet Krankenversicherungen (Gruppen- und Einzelpläne), Versicherten die einmalige Beschaffung eines 365-Tage-Vorrats an Verhütungsmitteln zu ermöglichen. Ziel ist es, den Zugang zu verbessern und die Notwendigkeit häufiger Apothekenbesuche zu reduzieren. Wichtig ist, dass für diesen Jahresvorrat keine Zuzahlungen oder Kostenbeteiligungen erhoben werden dürfen, was die Kosten für Bürger eliminiert.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen müssen auf Wunsch des Versicherten einen 365-Tage-Vorrat an Verhütungsmitteln in einer einzigen Füllung abdecken.
Versicherte zahlen keine Kosten (keine Zuzahlungen oder Selbstbehalte) für die jährliche Versorgung mit Verhütungsmitteln.
Die Vorschriften gelten für Planjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
A bill to amend title XXVII of the Public Health Service Act to require group health plans and health insurance issuers offering group or individual health insurance coverage to permit enrollees to obtain a 365-day supply of contraceptives.
Drucknummer: S 2427
Sponsor: Sen. Fetterman, John [D-PA]
Startdatum: 2023-07-20