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Befreiung von Farmen von der Meldepflicht für Tierabfall-Emissionen.

Dieses Gesetz ändert die Vorschriften zur Meldung von Umweltnotfällen. Landwirte müssen künftig keine sofortigen Meldungen mehr über Luftemissionen aus Tierabfällen auf ihren Farmen an lokale Behörden und Rettungsdienste machen. Dies verringert den bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe, schränkt jedoch die sofortige Information der Gemeinschaft über potenzielle Luftqualitätsbedenken ein.
Wichtige Punkte
Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Pflicht zur sofortigen Meldung von Luftemissionen aus Tierabfällen befreit.
Die Änderung betrifft das Gesetz über Notfallplanung und das Recht der Gemeinschaft auf Information (EPCRA).
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2430
Sponsor: Sen. Fischer, Deb [R-NE]
Startdatum: 2023-07-20