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Befreiung von Farmen von der Meldepflicht für Tierabfall-Emissionen.

Dieses Gesetz ändert die Vorschriften zur Meldung von Umweltnotfällen. Landwirte müssen künftig keine sofortigen Meldungen mehr über Luftemissionen aus Tierabfällen auf ihren Farmen an lokale Behörden und Rettungsdienste machen. Dies verringert den bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe, schränkt jedoch die sofortige Information der Gemeinschaft über potenzielle Luftqualitätsbedenken ein.
Wichtige Punkte
Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Pflicht zur sofortigen Meldung von Luftemissionen aus Tierabfällen befreit.
Die Änderung betrifft das Gesetz über Notfallplanung und das Recht der Gemeinschaft auf Information (EPCRA).
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Status:
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Zusätzliche Informationen
A bill to amend the Emergency Planning and Community Right-To-Know Act of 1986 to exclude certain air emissions from emergency notification requirements, and for other purposes.
Drucknummer: S 2430
Sponsor: Sen. Fischer, Deb [R-NE]
Startdatum: 2023-07-20