Mehr Telemedizin und Bildungshilfen für ländliche Regionen bis 2028.
Dieses Gesetz verlängert das Bundesförderprogramm für Fernunterricht und Telemedizin bis 2028, wobei der Schwerpunkt auf ländlichen Gemeinden liegt. Es schreibt vor, dass mindestens 20 % der Mittel für die Behandlung von psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen verwendet werden müssen, was den Zugang zu kritischer Versorgung in abgelegenen Gebieten erheblich verbessert. Darüber hinaus wird die Flexibilität erhöht, indem Zuschüsse Betriebskosten abdecken können und die Anforderung von Eigenmitteln für bedürftige Organisationen entfällt.
Wichtige Punkte
Das Förderprogramm für Telemedizin und Fernunterricht wird um fünf Jahre (2024-2028) verlängert, um die kontinuierliche Versorgung in ländlichen Gebieten zu gewährleisten.
Mindestens 20 % der Mittel sind für Telemedizinprojekte zur Behandlung psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen reserviert.
Die Anforderung von Eigenmitteln kann für Organisationen mit nachgewiesenem Bedarf oder für anerkannte Indianerstämme erlassen werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2447
Sponsor: Sen. Rosen, Jacky [D-NV]
Startdatum: 2023-07-20