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Bankkundenschutz: Ende willkürlicher Kontoschließungen wegen Reputationsrisiko

Dieses Gesetz führt neue Regeln ein, die Bürger vor willkürlichen Kontoschließungen auf Verlangen von Bundesbehörden schützen. Behörden müssen nun einen wesentlichen Grund für die Anordnung einer Schließung angeben, der nicht nur auf dem Reputationsrisiko der Bank basieren darf. Entscheidend ist, dass Kunden, deren Konten auf Anordnung der Regierung geschlossen werden, in den meisten Fällen das Recht erhalten, die spezifische rechtliche Begründung für diese Entscheidung zu erfahren.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen Banken nicht anweisen, ein Kundenkonto nur wegen Reputationsrisiko zu schließen; ein wesentlicher Grund ist erforderlich.
Wird ein Konto auf Anordnung der Regierung geschlossen, muss die Bank den Kunden über die spezifische rechtliche Begründung informieren (es sei denn, es geht um nationale Sicherheit).
Es werden strengere Anforderungen an den Generalstaatsanwalt für die Ausstellung von Vorladungen zur Vorlage von Dokumenten bei Ermittlungen gegen Finanzinstitute gestellt.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_245
Sponsor: Sen. Cruz, Ted [R-TX]
Startdatum: 2023-02-02