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Keine Zuzahlungen mehr für diagnostische Brustuntersuchungen.

Dieses Gesetz verbietet Krankenversicherungen, Zuzahlungen (wie Selbstbehalte oder Co-Payments) für medizinisch notwendige diagnostische und ergänzende Brustuntersuchungen zu verlangen. Dies beseitigt finanzielle Hürden für Personen, die Nachuntersuchungen wie diagnostische Mammographien, MRTs oder Ultraschall benötigen, sei es nach einem Screening oder aufgrund erhöhter Risikofaktoren. Die Regelungen treten für Planjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Wichtige Punkte
Keine Kostenbeteiligung: Versicherungen müssen diagnostische und ergänzende Brustuntersuchungen ohne Selbstbehalte, Zuzahlungen oder Co-Insurance abdecken.
Umfasste Untersuchungen: Dazu gehören diagnostische Mammographie, Brust-MRT und Ultraschall zur Abklärung von Auffälligkeiten oder zur Vorsorge bei Risikopatienten.
Vorteile für Hoch-Selbstbehalt-Pläne (HDHPs): Diese Pläne können die Untersuchungen ohne Abzug des Selbstbehalts abdecken, ohne den Status als HDHP zu verlieren.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2464
Sponsor: Sen. Shaheen, Jeanne [D-NH]
Startdatum: 2023-07-25